Unterkünfte nach den Kriterien des Deutschen Tourismusverbands
Klassifizierung
Klassifizierung von Ferienzimmern, Ferienwohnungen und Ferienhäusern, von Gästehäusern, Gasthöfen, Pensionen ohne hotelähnlichen Charakter sowie von außergewöhnlichen Unterkünften (z.B. Tiny Houses, Baumhäuser oder Hausboote mit einer maximalen Wohnfläche von 50 Quadratmeter)
Melden Sie sich gern bei uns, wenn Sie Ihren Betrieb klassifizieren möchten.
Sie schließen mit uns einen Vertrag zur Durchführung der Klassifizierung. Grundvoraussetzung ist das Erfüllen von Mindestkriterien. Erst dann kann eine Einstufung in einer der fünf Sternekategorien erfolgen. Diese sowie rund 110 weitere Kriterien in den Bereichen Infrastruktur, Räumlichkeiten, Service, Freizeit und Besonderheiten werden bei der Klassifizierung vor Ort überprüft und bewertet. Ihre Sterne haben eine Gültigkeit von 3 Jahren und können dann durch eine Folgeklassifizierung erneuert werden.
Zu Ihrer Informationen finden Sie anbei die zu erfüllenden Kriterien sowie den Klassifizierungsvertrag als “Portable Document Format” (PDF):
- Kriterien Klassifizierung von Ferienhäusern / Ferienwohnungen
- Kriterien Klassifizierung von Ferienzimmern bis 9 Betten
- Kriterien Klassifizierung für Sondertypen (wie zum Beispiel einem Tiny-House)
- Klassifizierungsvertrag
Die Kosten für eine Klassifizierung setzen sich zusammen aus der Lizenzgebühr, die der Deutsche Tourismusverband erhebt, und unserer Prüfungsgebühr. Die Klassifizierung ist 3 Jahre gültig.