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Waldecker-Land_Urlaubsmagazin-2015

68 WALDECKER LAND Urlaubsmagazin anspruch anrechnen lassen. Die Ein- sparungen betragen nach Erfahrungs- sätzen bei der Übernachtung mit Frühstück 20 % des vereinbarten Preises, bei der ÜN mit Halbpension 30 % des vereinbarten Preises und bei der ÜN mit Vollpension 40 % des vereinbarten Preises. Vermieter von Ferienwohnungen können bei Nichtinanspruchnahme der ver- traglichen Leistungen durch den Gast mindestens 80 % des vereinbarten Preises verlangen, weil ihre ersparten Auf- wendungen in der Regel weniger als 20 % des vereinbarten Preises ausmachen. 5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft nach Möglich- keit anderweitig zu vergeben und muss sich das dadurch Ersparte auf seinen Erfüllungsanspruch anrechnen lassen. 6. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbe- halten, dass dem Beherbergungsbetrieb ein geringerer Schaden entstanden ist. 7. Das Nichtbereitstellen der Unterkunft begründet eine Schadenersatzpflicht des Inhabers des Beherbergungsbetriebes dem Gast gegenüber. 8. Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehm- lichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragen den Mangel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Reiserücktrittsversicherung In Ihrem Reisepreis ist kein Reiseschutz enthalten. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsver- sicherung, die z.B. im Falle einer Krank- heit etc. in Anspruch genommen werden kann, da sonst die oben aufgeführten Kosten wegen Nichterfüllung des Ver- trages auf Sie zukommen würden. Service-Qualität Deutschland Als Gast in Hessen haben Sie einen An- spruch auf allerbeste ServiceQualität an Ihrem Urlaubsort. Um unsere Tourismus- betriebe noch stärker für Ihre Wünsche und Bedürfnisse sensibilisieren zu können, wurde die Initiative „Service Qualität Deutschland“ in Hessen eingeführt. Betriebe, die sich in besonderem Maße im Bereich der ServiceQualität engagieren, werden mit dem „Q“ zertifiziert. In Hessen wird ServiceQualität Deutsch- land unter der Federführung des Hessi- schen Tourismusverbandes e.V. in Koope- ration der Arbeitsgemeinschaft der IHK in Hessen, des DEHOGA Hessen, des Hessischen Heilbäderverbandes und der HA Hessen Agentur umgesetzt. ServiceQualität Deutschland ist ein In- strument zur: •Steigerung des Qualitätsbewusst- seins in den Betrieben. •Nachhaltigen Sicherung und Ver- besserung der ServiceQualität. Weitere Informationen finden Sie unter www.sq-hessen.de Ecocamping Die Initiative für nachhaltigen Camping- tourismus in Europa. Campingunternehmen, die sich zum Ziel gesetzt haben, ihren Betrieb kontinuier- lich zu verbessern in den Bereichen •Umwelt- und Naturschutz •Qualität und Service •Sicherheit können die Ecocamping-Auszeichnung erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter www.ecocamping.net Informationen zur Buchung Wenn Sie eine Unterkunft bei einem Leistungsträger aus unserem Katalog buchen, kommt zwischen Ihnen und dem Gastgeber ein verbindlicher Vertrag zustande, ein sogenannter Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrag. Die Touristik Service Waldeck-Ederberg- land GmbH ist lediglich der Heraus- geber dieser Broschüre und gilt nicht als Buchungsvermittler. Zu Ihrer Information haben wir hier die wichtigsten Punkte der Gastaufnahmebedingungen für Beher- bergungsleistungen zusammen gefasst. Diese Bedingungen sind eine Empfehlung des Deutschen Tourismusverbandes, ba- sierend auf den gesetzlichen Grundlagen. Der Gastgeber kann aber auch, in einem gewissen Rahmen, andere Regelungen haben. Daher empfiehlt sich dringend auf einer schriftlichen Vereinbarung zu bestehen. 1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbind- lich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird. 2. Die Buchung kann mündlich, tele- fonisch, schriftlich, über Internet etc. er- folgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden, bzw. ist eine schriftliche Bestätigung sinnvoll. 3. Der Abschluss des Gastaufnahme- vertrages verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist aus- geschlossen, es sei denn, der Inhaber des Beherbergungsbetriebes erklärt ausnahms- weise seine Zustimmung. Die Rücktritts- erklärung ist an den Beherbergungs- betrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. 4. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeit- punkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis einschließlich des Verpflegungs- anteils zu zahlen. Der Inhaber des Beher- bergungsbetriebes muss sich jedoch er- sparteAufwendungen auf den Erfüllungs-

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