Informationen über Vorgaben für Freizeitaktivitäten
Wichtige Informationen für alle Freizeitbetriebe im Waldecker Land!
Nach Wochen des Stillstands ist auch Anbietern von Freizeitaktivitäten ab dem 15. Mai – unter Auflagen – wieder der Betrieb ihrer Anlagen erlaubt. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg gibt den zahlreichen Anbietern entsprechende Infektionsschutz-Vorgaben an die Hand, damit auch im Freizeitbereich die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus verringert werden kann.
Ob Bowling-, Kart- oder Kegelbahnen, Kletterparks, Sommerrodelbahnen oder Schifffahrten zu Ausflugszwecken – für alle Angebote in diesem Bereich gilt: Jeder Anbieter muss die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen in seinem Betrieb umsetzen – individuell und an die lokalen Gegebenheiten angepasst. Daraus muss ein entsprechendes Hygienekonzept erstellt werden, was bei Kontrolle vorgezeigt werden muss.
Individuelles Hygienekonzept
„Die Freizeitaktivitäten in Waldeck-Frankenberg sind vielfältig“, sagt der Geschäftsführer der Touristik Service Ederbergland GmbH Klaus-Dieter Brandstetter. „Indoor- oder Outdoor, auf dem Wasser, an Land oder in der Luft, große Parks oder kleine Anlagen: Die räumlichen Gegebenheiten sind bei jedem vollkommen unterschiedlich.“
Freizeitanbieter haben in diesem Zusammenhang die Aufgabe, ihren Betrieb so anzubieten, dass die aktuell geltenden Regelungen eingehalten werden können. „Jeder muss für sein Angebot eigenverantwortlich individuelle Lösungen erarbeiten.“
Kontaktfreie Freizeit-Aktivität
Die Vorgaben des Landes müssen dabei eingehalten werden: Für Freizeitaktivitäten gilt, dass diese unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln grundsätzlich gestattet sind. Weiterhin muss darauf geachtet werden, dass diese kontaktfrei ausgeübt werden können und ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Freizeitsportlern gewährleistet werden kann.
Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume und die Gemeinschaftsräume müssen geschlossen bleiben – mit Ausnahme der Toiletten. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass sich am Eingang der Freizeitanlage keine Warteschlangen bilden. Zuschauer sind nicht gestattet.
Gegenstände, die gemeinschaftlich genutzt werden – von Sport- und Fitnessgeräten über Bowlingkugeln und Minigolfschläger bis hin zu jeglichen Arten von Kontaktflächen im Rahmen des Freizeitsports – müssen intensiv gereinigt und bei Bedarf desinfiziert werden. Das gilt auch für Bereiche wie Türklinken, Griffe, Geländer oder Lichtschalter.
Das gastronomische Angebot darf – unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln – bereitgehalten werden. So sollte bei der Essensausgabe an Kiosken und Thekenbereichen möglichst ein Spuckschutz angebracht sein und es muss darauf geachtet werden, dass sich keine Schlangen bilden. Getränke sollten nach Möglichkeit nur in Flaschen ausgegeben werden. Sitzmöglichkeiten und Stehtische dürfen in entsprechendem Abstand aufgestellt werden. Jedoch muss auch hier beachtet werden, dass der Anbieter gewährleisten muss, dass das Kontaktverbot an den Tischen eingehalten wird: Familien dürfen gemeinsam an einem Tisch sitzen und Personen aus maximal zwei Hausständen.
Wie in vielen weiteren Bereichen des öffentlichen Lebens auch, gilt es auch hier, Kontakte zwischen Besuchern weitestgehend zu minimieren – zum Schutz der Mitarbeiter und der Gäste. Der Fachdienst Gesundheit rät zudem dringend dazu, in Bereichen, wo man Gefahr läuft, den Mindestabstand kurzfristig zu unterschreiten, grundsätzlich einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Weiterhin gilt die Empfehlung, auch hier die Kontaktdaten der Freizeitsportler aufzunehmen, um im Falle einer möglichen Infektion eine bessere Nachverfolgung zu gewährleisten.
Information der Gäste
Über die zwingend zu treffenden Hygienemaßnahmen und geltenden Kontaktbeschränkungen müssen die Besucher der Freizeitanlagen umfassend aufgeklärt werden. Aushänge zu den Abstandsregelungen und Hygienevorschriften müssen zudem auf dem Freizeitgelände gut sichtbar angebracht werden. Die Einhaltung aller geltenden Bestimmungen wird intensiv von den lokalen Ordnungsbehörden und der Polizei überprüft. Bei Nicht-Beachtung drohen Anzeigen und hohe Bußgelder. Auch die Betriebserlaubnis ist in Gefahr.
Die Betriebe können sich bei Rückfragen an folgende Stellen wenden:
Fachdienst Gesundheit des Landkreises, Tel. 05631 – 954 555
Touristik Service Waldeck-Ederbergland GmbH, Tel. 05631 – 954 359
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Waldeck-Frankenberg)